Kooperatives Wirtschaften = Genossenschaft!?

Miteinander statt gegeneinander. Die Genossenschaft steht für Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung und stellt ihre Mitglieder in den Mittelpunkt. Die Genossenschaft ist frei von Selbstzweck. Sie ist die Lösung wenn der Staat, aber auch wenn der Markt versagt. Das Ideal für zukunftsfähiges kooperatives Wirtschaften!? Wir haben nachgefragt bei Josef Stampfer, Obmann des Förderungsvereins der Primärbanken und Unternehmensberater für Genossenschaften.

Vorweg, bei Rasenna – Boden mit Zukunft beschäftigen wir uns mit den rechtlichen Möglichkeiten Grund und Boden als Gemeingut abzusichern. Das Grundstück mit einer ökologisch achtsamen und sozial verträglichen Nutzungswidmung zu verbinden – ideal ist aus unserer Sicht dafür die Rechtsform der gemeinnützigen Stiftung. Diese würde dann die Nutzung an eine Nutzergruppe vergeben. Aber für die Organisation der Nutzergruppe selbst ist eine Stiftung zu starr. Hier braucht es andere Formen. Aus deiner Perspektive ist die ideale Rechtsform für Nutzergruppen die Genossenschaft. Aber beginnen wir von vorn…

Infolge meiner Wurzeln in Thüringen, der ehemaligen DDR, habe ich eher negative Assoziationen mit dem Begriff Genossenschaft oder Genosse. Du hast dein Leben lang in Kreditgenossenschaften in Österreich gewirkt. Was ist deine Erfahrung mit dem Begriff?

Ja, der Begriff ist eine Hürde. Jedenfalls in den osteuropäischen Ländern, die vormals kommunistisch geprägt waren. Dort sind unsere Bemühungen Genossenschaftsbanken mit aufzubauen zunächst gescheitert. Slowenien und Kroatien haben das aber nun gut umgesetzt.

Das ist ja im Grunde absurd, da Karl Marx die Genossenschaft noch als Sozialutopie abgetan hat. Während zwei seiner Zeitgenossen, Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen die treibenden Kräfte für das Genossenschaftswesen waren. Wie alt ist denn die Idee der Genossenschaften?

Gemeinsames Wirtschaften gibt es seit es die Menschheit gibt. Die Grundidee hinter der Einführung der Genossenschaft als Rechtsform war die Lebensbedingungen der Menschen durch Selbsthilfe zu verbessern. Das ist weiterhin gültig. Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung – das sind die Grundpfeiler genossenschaftlichen Wirtschaftens.
Das Verdienst von Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen war die Organisation des Genossenschaftswesens im Genossenschaftsgesetz von 1873.

Als viertes ist mir noch das Identitätsprinzip bei der Vorbereitung für heute unter gekommen. Was steckt da dahinter?

Die Mitglieder der Genossenschaft sind MiteigentümerInnen und wirken mit. Sie haben ein doppeltes Interesse. So bist du zum Beispiel einerseits Miteigentümerin und andererseits Mitarbeiterin oder Miteigentümer und Lieferant oder eben Miteigentümerin und Kundin.

Kannst du Genossenschaft einfach einmal in ein, zwei Sätzen erklären.

Im Grunde ist es das was im §1 (1) des Genossenschaftsgesetzes (GenG) gut formuliert ist: „Dieses Gesetz gilt für Personenvereinigungen mit Rechtspersönlichkeit von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die im wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen (Genossenschaften), wie für Kredit-, Einkauf-, Verkaufs-, Konsum-, Verwertungs-, Nutzungs,- Bau-, Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaften.“ Das Gesetz an sich ist sehr verständlich formuliert, damit kann man gut arbeiten auch ohne Jurist zu sein. Anders formuliert, die Genossenschaft ist frei von Selbstzweck und zielt darauf ab, was das Mitglied braucht. Das ist das Wesen der Genossenschaft.
Jedes Mitglied ist Eigentümer. Mit meiner Einlage kaufe ich Genossenschaftsanteile. Welche Rechte hab ich denn als Eigentümerin der Genossenschaft?

Du hast ein Stimmrecht in der Generalversammlung, die auch Hauptversammlung genannt wird. Wenn du dich aufstellen lässt und gewählt wirst, hast du die Rechte deiner jeweiligen Funktion – Vorstandsmitglied oder Aufsichtsrätin.

Ich bin Genossin oder sagen wir Genossenschafterin, dass klingt besser, beim Projekt Bank für Gemeinwohl, da hafte ich mit der doppelten Einlage. Ist das die generelle gesetzliche Vorgabe?

Ursprünglich hafteten Mitglieder uneingeschränkt. Mit dem größer werden der Genossenschaften wurde in den meisten Genossenschaften zur beschränkten Haftung gewechselt und diese wurde schrittweise reduziert (vom 20fachen auf das 5fache) oder in letzter Zeit die einfache Haftung. Mitglieder haften mit dem Geschäftsanteil und einer Haftungsverpflichtung in der Höhe der Geschäftsanteile. Dies regelt die Satzung und diese wird von der Generalversammlung beschlossen. Bei Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens durch den Revisor kann die Generalversammlung bei Kreditgenossenschaften die Haftung auf die Geschäftsanteile begrenzen (einfache Haftung). In die andere Richtung gibt es keine Beschränkung.

Das Haftungsrisiko meiner Einlage kann nachträglich in der Generalversammlung (GV) durch eine Satzungsänderung geändert werden. Was ist wenn ich nicht zur GV gehe, gilt das dann auch für mich? Wie muss ich darüber informiert werden?

Wenn du nicht zur GV gehst, verzichtest du auf die Ausübung deiner Rechte als Mitglied. Abwesenheit schützt dich nicht vor Schaden. Wenn du jedoch an der Generalversammlung teilnimmst kannst du mitgestalten. Du kannst zu allem was dir widerstrebt dein Widerspruchsrecht geltend machen und deinen Widerspruch zu Protokoll geben. Und natürlich kannst du bei der Abstimmung dagegen stimmen. Dadurch schützt du deine Rechte und bewahrst dir das Recht auf vorzeitige Kündigung deiner Mitgliedschaft in der Genossenschaft und bewahrst dir das Recht deine Interessen auch einzuklagen.

Bei der Genossenschaft gilt ein Kopf ist gleich eine Stimme. Aber davon kann abgewichen werden?

Ja, das gilt grundsätzlich. Die Regelung kann geändert werden, sodass du beispielsweise ab zehn Genossenschaftsanteilen zwei Stimmen hast, ab dreißig drei. Und so weiter. Oder es wird ab einer bestimmten Anzahl von Anteilen gedeckelt. Ich rate allerdings dazu den Grundsatz ein Kopf ist gleich eine Stimme beizubehalten. Das ist ganz wichtig, weil es eine extreme Signalwirkung hat.

Warum?

Die Genossenschaft unterscheidet sich von anderen Kapitalgesellschaften dadurch, dass eben nicht das Kapital zählt und nicht Gewinnmaximierung und nicht Dividendenerträge Unternehmensziel sind. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung von Erwerb und Wirtschaft ihrer Mitglieder!

Gut, nehmen wir an ich will eine Genossenschaft gründen, was brauch ich alles dafür?

Es braucht einmal drei Mitglieder die eine Genossenschaft gründen wollen. Du brauchst die Satzung, einen Wirtschaftsplan und den Beitrittsantrag bei einem Revisionsverband. Der Revisionsverband prüft eure Unterlagen, erteilt – wenn alles passt – seine Zusage. Und mit der Zusage könnt ihr euch dann ins Firmenbuch eintragen lassen.

Wie lange dauert das denn?

Die Prüfung des Revisionsverbandes ist verbands- und personenabhängig sehr unterschiedlich und kann eine Woche oder auch bis zu sechs Monate dauern.

Das heißt solange die Prüfung läuft sind wir als Genossenschaft nicht handlungsfähig?

Ihr dürft schon als Genossenschaft in Gründung agieren, müsst euch allerdings bewusst sein, dass bis zur rechtmäßigen Gründung jeder von euch voll haftet, vergleichbar als wärt ihr eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Was ist denn bei den Statuten, also der Satzung, zu beachten?

Das ist das Schöne an der Genossenschaft. Die Satzung wird von der Genossenschaft selbst beschlossen, haltet sie kurz und knapp und regelt nur das was ihr im Moment der Gründung braucht. Eine Erweiterung der Satzung an spätere Erfordernisse ist in jeder Generalversammlung möglich und kein Problem.

Und statt diese Änderung wie bei einem Verein dem Vereinsregister zu melden, gebe ich das dem Firmenbuch bekannt – klingt aufwendiger? Ist das vergleichbar mit der GmbH?

Ja und nein. Ja, die Änderung ist dem Firmenbuch bekannt zu geben. Nein, da die Änderungen der Satzung einer Genossenschaft keiner Beglaubigungs- oder Notariatspflicht unterliegen ist es weitaus einfacher und kostengünstiger.

In Österreich gibt es laut cooperativ Ausgabe 3/16 knapp 1.800 Genossenschaften mit rund 3,3 Millionen Mitgliedern. Allerdings ist die Tendenz fallend. Rein statistisch ist somit weit mehr als jeder Dritte in Österreich Mitglied einer Genossenschaft – und weiß es vielleicht gar nicht? In welchen Lebensbereichen gibt es denn alles Genossenschaften?

Es gibt allein rund 450 Banken- oder Kreditgenossenschaften, vor einigen Jahren waren es noch über 1.000. Dann gibt es die Waren- und Einkaufsgenossenschaften und viele Genossenschaften im landwirtschaftlichen Bereich, zum Beispiel Viehzucht-, Imkerei- und Molkereigenossenschaften. Daher sind Landwirte meist mehrfach Genossenschafter.

Es gab im Grund zwei Bewegungen. Raiffeisen entstand aus der Landwirtschaft und Schulze-Delitzsch aus dem gewerblichen Bereich im städtischen Umfeld.

Genossenschaften in Deutschland boomen, habe ich gelesen. Warum nicht auch in Österreich?

Die klassischen Genossenschaften werden weniger, dafür entstehen neue. Zum Beispiel Ärzte- oder Architektengenossenschaften. Sie teilen sich die Infrastruktur, die Räumlichkeiten, sparen damit Geld und über einen gemeinsamen Zeitplan schaffen sie auch noch den Ausgleich für mehr Freizeit oder die Familie. In der Landwirtschaft ist die gemeinsame Nutzung von Landmaschinen schon lange genossenschaftlich organisiert. Deutschland hat zwar auch Relikte der NS-Vergangenheit im Genossenschaftsgesetz aber eine strikte Trennung von unternehmerischer Tätigkeit und Kontrolle und offensichtlich eine „gründerfreundlichere Einstellung“ als die Verbände in Österreich. Es ist höchst an der Zeit Relikte aus der NS-Vergangenheit, nämlich Verbandszwang und Prüfungsmonopol abzuschaffen. Und Deutschland legt das Vereinsrecht strenger aus, daher ist es dort attraktiver und teilweise schlichte Notwendigkeit eine Genossenschaft zu gründen.

Dort wird nicht geprüft? Das klingt so gar nicht Deutsch.

Nein, in Österreich muss ich als Genossenschaft einem Revisionsverband beitreten und dieser prüft mit angestellten Revisoren. Leider wurde die Europäischen Prüferrichtlinie in Österreich äußerst halbherzig umgesetzt, so bestehen in Österreich gravierende Mängel bezüglich der Qualifikation der Prüfer, auch  durch eine „verbundbezogene“ Ausbildung der Revisoren fließen vielfach rechtswidrig Verbundinteressen in die Revision ein.

Warum hat das NS-Regime das damals eingeführt?

Um die Kontrolle zu behalten. Mit der politischen Kontrolle über die Revisionsverbände ist auch die Kontrolle über das gesamte Genossenschaftswesen gegeben. So ist das bis heute. Bis auf ein paar Ausreißer. Die sind aus den Verbänden ausgetreten und stehen heute gut da – wie zum Beispiel die Commerzialbank Mattersburg, die VKB Bank in Linz oder jüngst die DolmitenBank in Lienz.

Wo ist der Verbandszwang, wenn ich austreten kann? Und warum treten dann nicht einfach alle Genossenschaften aus ihren Verbänden aus?

Jede Genossenschaft muss Mitglied des zuständigen Revisionsverbands werden und bleiben. Darum empfiehlt es sich für Gründer*innen noch vor der konstituierenden Versammlung das Einvernehmen mit dem betreffenden Revisionsverband herzustellen. Lehnt ein zuständiger Verband die Aufnahme ab oder entscheidet nicht innerhalb von 4 Wochen so kann beim zuständigen Firmenbuchgericht die Zuweisung eines Prüfers, einer Prüferin, beantragt werden – ein solche Genossenschaft bezeichnet man als „freie“ Genossenschaft.

Tritt eine Genossenschaft aus dem zuständigen Verband aus ohne dass eine Aufnahmezusage vorliegt, wird die Genossenschaft liquidiert. Für Kreditgenossenschaften bedeutet ein Austritt das Risiko die Bankkonzession zu verlieren.

Und warum stehen gerade jene gut da, die ausgetreten sind?

Die Monopolstellung der Prüfungsverbände führte zu Fehlentwicklungen. Es ist ein bemerkenswerter Gleichklang von Interessen der Verbände mit Interessen von Zentralinstituten im Bankenbereich festzustellen. Einfach gesagt sind Genossenschaftsbanken nicht wegen der Prüfungsverbände erfolgreich, sondern trotz dieser.  Es wäre höchst an der Zeit Verbandszwang und Prüfungsmonopol im Genossenschaftsgesetz wieder aufzuheben.

Was bringt mir der Verband – unabhängig ob Zwangsmitgliedschaft oder freiwillig?

Der Verband sollte für gute Rahmenbedingungen sorgen. Für alle Genossenschaften quasi lobbyieren und Servicedienstleistungen zum Beispiel im Bereich EDV, Marketing, Unternehmensstrategie und anderes erbringen.

Verband ist doch Verein, die Rechtsform meine ich. Vereine unterliegen weder einem Verbandszwang noch dem Prüfungsmonopol. Es besteht keine Prüfpflicht. Wer prüft die Revisionsverbände?

Revisionsverbände unterliegen einer Qualitätskontrolle durch die Vereinigung der Revisionsverbände (VÖR). Bei der Umsetzung von Qualitätserfordernissen der EU ist Österreich säumig und nachlässig. Der politische Einfluss der Verbände ist auf Machterhalt ausgerichtet und nicht auf Qualitätsverbesserung.

Die Freiwilligkeit würde zudem für den Ansporn gute Arbeit zu machen sorgen. Für gute Gesetze zu lobbyieren. Wenn ich das nicht tue laufen mir die Mitglieder davon. Die Verbandspflicht birgt immer die Gefahr das der Verband zum Selbstzweck verkommt, was leider in der Österreich der Fall ist.

Und wenn ich Zwangsmitglied bei dem Revisionsverband bin der mich prüft, dann ist da auch zu viel Abhängigkeit im Spiel – Amt und Mandat hier nicht sauber getrennt. Aus dem Grund seid ihr dabei einen neuen Revisionsverband zu gründen, der es besser machen wird. Wie prüft ihr?

Verbandszwang und Prüfungsmonopol führten zu Fehlentwicklungen, die wir mit der Gründung eines neuen Verbandes für unabhängige Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften beheben und korrigieren wollen. Der neue Verband wird nicht selbst prüfen, er wird externe Prüfer*innen mit Prüfungen beauftragen und damit Anstoß für mehr Qualität und Serviceleistungen geben.

Und ja der Verband ist derzeit in Vorbereitung und die Bewilligung sollte noch dieses Jahr erfolgen.

Nachtrag: Rückenwind – der Förderungs- und Prüfungsverein gemeinwohlorientierter Genossenschaften hat am 15. Dezember 2016 den Bescheid zur Prüfungstätigkeit erhalten!

Du empfiehlst in dem Artikel im Brennstoff N°45/16 eine genossenschaftliche GmbH oder AG zu gründen bis die NS-Relikte auch in Österreich abgeschafft sind?

Das war ein Notprogramm um Verbandszwang und Prüfungsmonopol zu entgehen. Diese Aussage ist mittlerweile überholt. Mit dem neuen Verband Rückenwind – der Förderungs- und Prüfungsverein gemeinwohlorientierter Genossenschaften, ist bald ein guter Rahmen da, um gleich eine Genossenschaft ins Leben zu rufen. Und natürlich steht die Aufhebung von Verbandszwang  und Prüfungsmonopol auch auf unserer Agenda.

Ist der neue Verband (Verband für Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften) offen für alle Genossenschaften?

Für Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften ja, sofern die Genossenschaft Werte und Ziele des Maimanifest akzeptiert, in die Satzung aufnimmt und lebt. Ausgenommen sind Kreditgenossenschaften, für diese braucht ein Verband neben der Bewilligung durch das Wirtschaftsministerium auch die Bewilligung durch das Finanzministerium.

Das heißt meine Genossenschaft würde bei Gründung nicht automatisch einem Verband zugeordnet, sondern den ich kann mir selbst aussuchen?

Es gibt Verbände für Raiffeisen-, für Volksbanken, für Wohnungsgenossenschaften, für Konsum – somit bist du noch nicht wirklich frei in der Wahl deines Verbandes. Wenn neue Verbände gegründet werden so nimmt die Wahlfreiheit zu.

Was ist der Unterschied der Genossenschaft zur GmbH und AG?

In einer GmbH oder AG entscheidet das eingesetzte Kapital über den Einfluss der Investoren auf Entscheidungen im Unternehmen. In der Genossenschaft steht der Förderauftrag im Mittelpunkt und der Nutzen aller Mitglieder – grundsätzlich gilt ein Kopf ist gleich eine Stimme. In der Genossenschaft sind wichtige Entscheidungen den Mitgliedern vorbehalten und die Generalversammlung kann dem Vorstand Weisungen erteilen.  Darüber hinaus braucht die Genossenschaft kein Gründerkapital.

Satzungsänderungen sind bei der Genossenschaft einfacher als bei GmbH oder AG und auch kostengünstiger. Die Satzung der Genossenschaft kann daher leichter mit dem Unternehmen mitwachsen. Und die Genossenschaft kennt keinen Ausschüttungszwang. Gewinne werden in der Regel dem Reservefond zugeführt und stehen für Investitionen und Innovationen zur Verfügung. In der GmbH oder AG sind die Gesellschafter*innen oder Aktionär*innen an einer entsprechenden Ausschüttung interessiert.

Was ist die größte Herausforderung bei Genossenschaften?

Das Engagement und Interesse der Mitglieder zu erhalten. Das ist herausfordernde Arbeit. Aber diese lohnt sich.

Ich würde jetzt gern einmal ein paar konkrete Beispiele andiskutieren. Fangen wir mit einer Foodcoop an. Das ist doch eine klassische Einkaufsgenossenschaft, viele sind meines Wissens aber als Verein oder ganz ohne Rechtsform organisiert?

Ja, weil es nach österreichischem Recht möglich ist, dies als Verein anzumelden. Die Genossenschaft ist noch weniger bekannt als der Verein und beim Verein besteht keine Verbandspflicht und kein Prüfungsmonopol! Zudem ist es doch etwas weniger aufwendig als die Foodcoop als Genossenschaft anzumelden. In Deutschland wird das Vereinsgesetz strenger ausgelegt, dort ist das nicht möglich. Der Verein ist grundsätzlich einfach keine Rechtsform zum Wirtschaften.

Wenn die Menschen sich verstehen und gut selbst organisieren brauchen sie für wirtschaftliches Zusammenarbeiten grundsätzlich keine Rechtsform. Eine Rechtsform hilft vor allem dann wenn es Schwierigkeiten gibt und zu Streitigkeiten kommt oder wenn ich für eine Gewerbeausübung eben ein Unternehmen brauche.

Anderes Beispiel die Initiative CDS-Kulturhaus, die wir begleiten dürfen. Hier gilt es die Balance zu schaffen zwischen Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Künstlerinnen und Künstler, aber sie nicht mit Abstimmungsvorgängen zum zum Beispiel Gebäudeerhalt und Ähnlichem zu überfrachten – da sie ja weitgehend freigespielt werden sollen, um sich ihrer Kunst widmen zu können. Also bräuchte es wohl eine Genossenschaft die ein Baurecht oder das Nutzungsrecht erhält und eine weitere für die Künstler*innen?

Ja, eine Konstruktion aus zwei Genossenschaften scheint dafür das sinnvollste zu sein: eine Verwaltungs- und eine ideelle Genossenschaft.

Noch ein Beispiel, die Organisation einer Geschäftsstraße. Im Einkaufszentrum gibt es das Centermanagement, dass auf den richtigen Mix des Angebotes schaut, Werbung und sonstige Maßnahmen für das Einkaufszentrum macht. In der Geschäftsstraße schaut zunächst jeder Entwickler*in oder Eigentümer*in, dass die eigenen Geschäftslokale im Erdgeschoss gut vermietet werden, das heißt langfristig und zu einem guten Preis. Alle konkurrieren, um die „guten“ Mieter*innen. Diese brauchen aber auch andere begleitende Nutzungen, die keine oder kaum Rendite bringen, damit die Geschäftsstraße für Besucher*innen und Kund*innen als Ganzes interessant und dadurch belebt wird. Wäre hier die Genossenschaft ein gutes Modell für den Zusammenschluss aller Akteur*innen einer Geschäftsstraße? Der Vorteil läge doch auf der Hand, ein gutes Gesamtkonzept und die Genossenschaft, die einerseits erst einen guten Mix ermöglicht und andererseits auch mögliche Leerstände für alle besser abfedern kann? Oder wo ist der Haken?

Da gibt es keinen Haken. Die Genossenschaft ist dafür gut geeignet, da sie ja den Förderauftrag für ihre Mitglieder hat.

Wenn hier in diesem Beispiel der Geschäftsstraße das Prinzip ein Kopf eine Stimme festgelegt wird, dann hätte der Änderungsschneider eine Stimme, die Bauträgergesellschaft eine Stimme, als auch die Supermarktkette, die eine Filiale dort hat, sowie die Schuhmachermeisterin – alle je eine Stimme. Einzelpersonen und riesige Organisationen gleichberechtigt auf Augenhöhe, kann das funktionieren?

Vom Prinzip ein Kopf eine Stimme würde ich nicht abgehen auch wenn dies Abstimmungsaufwand verursacht, das funktioniert wenn der „Große“ durch „Kleine“ einen Vorteil lukrieren kann. Andernfalls ist an die Gründung von zwei oder mehreren Genossenschaften zu denken.

Die Mitgestaltung auf Augenhöhe könnte der Anreiz sein, der bislang für die „Kleinen“ fehlte, um sich überhaupt einzumieten. Erdgeschoss- und Mischnutzung ist ja derzeit DIE Herausforderung für resiliente Stadtquartiere und kurze Wege im Alltag – die Stadt der Zukunft – die wir ja schon hatten – gilt es im Neubau und Bestand wieder zu erlangen und dort wo sie noch vorhanden ist zu erhalten oder wiederzubeleben. Zurück zur Genossenschaft.

Und wie verhält sich die Rechtsform für ein Hofkollektiv, dass gemeinschaftlich Landwirtschaft betreiben will?

Das Kollektiv gründet für sich eine Genossenschaft. Und darüber hinaus kann es, wenn es zum Beispiel Milchkühe hat der Molkereigenossenschaft beitreten oder der Imkereigenossenschaft wenn auch noch Bienen da sind. Oder das Hofkollektiv schließt sich mit anderen Hofkollektiven zusammen, die das Gleiche anbauen, um gemeinsam besser und günstiger vermarkten zu können.

So, und wenn ich jetzt als Beispiel eine wohlhabende Tante wäre und meine Nichte und ihr Hofkollektiv finanziell unterstützen will. Kann ich da einfach Genossenschafterin werden und viel Kapital einbringen?

Wenn das über viele Genossenschafter*innen betrieben wird, genossenschaftliches Crowdfunding quasi, ist das Aufstocken sinnvoll. Bei einer Großinvestorin – wie in deinem Beispiel – würde ich davon abraten. Das Kollektiv macht sich abhängig, ist quasi erpressbar, denn bei Kündigung der Mitgliedschaft durch die Tante würde die vollständige Rückzahlung fällig. Hier sind Spenden oder Schenkungen weitaus die bessere Wahl.

Das ist aber auch der große Vorteil einer Genossenschaft. Sie ist für Investor*innen – die an eine Übernahme der Genossenschaft denken – uninteressant, da eine Übernahme weitgehend ausgeschlossen ist. Wenn ich mit einer Genossenschaft nur Geld machen will, müsste ich – um vollständige Rechtssicherheit zu haben – die Anteile aufkaufen. Eigentlich alle, um dann für eine Liquidation stimmen zu können und das angesammelte Vermögen vollständig auszuschütten.

Ist das gleich wie beim Verein, da warte ich bei der außerordentlich einberufenen Generalversammlung eine halbe Stunde. Und dann bin ich mit der Minimalbesatzung meist mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlussfähig und kann einfach alles mögliche beschließen?

Das Genossenschaftsgesetz kann Anwesenheitserfordernisse vorschreiben und qualifizierte Mehrheiten verlangen. Zu behandelnde Tagesordnungspunkte müssen mit der Einladung bekanntgegeben werden. Mitglieder haben die Möglichkeit zu beantragen, dass zusätzliche Tagesordnungspunkte aufgenommen werden. In der Satzung kann geregelt werden, dass Einladungen an die Mitglieder schriftlich erfolgen müssen. Für grundsätzliche Entscheidungen sind höhere Mindesterfordernisse und zum Beispiel Zwei-Drittel-Zustimmung in der Satzung regelbar. Aber Achtung, die Genossenschaft soll sich nicht selbst lähmen.

Also was sind zusammenfassend die Vorteile der Genossenschaft?

Die Genossenschaft dient nachhaltigem Wirtschaften und ist ein Unternehmen. Aber, und das ist ganz wichtig, sie unterliegt keiner Verpflichtung zur Gewinnmaximierung. Die Mitentscheidungsmöglichkeit  der Mitglieder ist im § 29  Genossenschaftsgesetz verankert. Das ist ein ganz starkes Recht, was es so in keiner anderen Rechtsform gibt. Wenn der Vorstand über die Mitglieder hinweg entscheidet ist er sofort im Haftungsrisiko. Der Vorstand kann durch die Mitglieder schnell zur Verantwortung gezogen werden. Und die Generalversammlung kann dem Vorstand Weisungen erteilen.

Dem Verein beispielsweise fehlt dieser Durchsetzungsrahmen, wenn seine Organe nicht ordnungsgemäß agieren. Beim Verein zahle ich auch jährlich meinen Beitrag. Bei der Genossenschaft einmalig meist einen höheren Betrag, wenn ich Mitglied werde. Meinen Genossenschaftsanteil bekomme ich beim Ausscheiden aus der Genossenschaft zurück. Die Mitgliedsbeiträge an einen Verein nicht. Die vorgeschriebene externe Prüfung alle zwei Jahre gibt mir bei der Genossenschaft obendrein Sicherheit.

Laut Interview in der cooperativ, Ausgabe 3/16 mit Herrn Brazda, Universität Wien und Herrn Rößl, Wirtschaftsuniversität Wien – beide forschen zu Genossenschaften – sind die Genossenschaften die Lösung wenn der Staat, aber auch wenn der Markt versagt. Also wenn staatskollektive als auch individuelle Lösungen fehlen, weil beide gleichermaßen unfinanzierbar sind. Genossenschaften lösen oder versuchen Probleme zu lösen, die allein nicht lösbar sind.

Genau, das trifft die Sache auf den Punkt.

Vielen herzlichen Dank für das interessante Gespräch über Genossenschaften!

Sehr gern.

Das war der erste Teil unseres Gesprächs mit Fokus auf die Genossenschaft im Allgemeinen. Im zweiten Teil wird es um Genossenschaften im europäischen Kontext gehen und liegt der Schwerpunkt dann auf Banken und Kreditgenossenschaften.

Weitere Informationen