Regionales Wirtschaften = Genossenschaftsbank!?

Bank ist nicht gleich Bank. Genossenschaftsbanken sind die Partnerinnen der regionalen Wirtschaft. Was sie auszeichnet sind Nähe, Vertrauen und rasche Entscheidungen – sie gestalten den gemeinsamen Lebensraum vor Ort mit. Auf der Herbsttagung der Primärbanken wurden die Grundpfeiler der Genossenschaft weiterentwickelt in Selbsthilfe – Selbstgestaltung – Selbstverantwortung. 

Nach dem ersten Teil zu Genossenschaften im Allgemeinen folgen Einblicke in das österreichische Bankenwesen und Genossenschaften im europäischen Kontext – im Gespräch mit Josef Stampfer, Obmann des Förderungsvereins der Primärbanken und Unternehmensberater für Genossenschaften.

Was ist eigentlich gerade bei den Volksbanken los?

Am 22. November 2016 hat auch die Generalversammlung der Volksbank Marchfeld den Austritt aus dem Volksbanken-Sektor und die Lösung vom Volksbanken-Haftungsverbund beschlossen. Die Bank nennt sich zukünftig „Marchfelder Bank“ und bleibt Genossenschaft. Damit beschreitet sie den Weg, den auch schon andere Banken vor ihr erfolgreich gegangen sind!
Egal ob Volksbank oder Raiffeisenbank ein Haftungsverbund widerspricht den genossenschaftlichen Grundsätzen von Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung!

Die Konstruktion von Haftungsverbünden passt wegen damit verbundenem Weisungsrecht für „Zentralinstitute“ nicht zur Genossenschaft, die Regelung ist letztlich eine „Bevormundung“ wenn nicht sogar eine „Entmündigung“ der Mitglieder. Für Genossenschaftsbanken die einem Haftungsverbund angehören erachten wir die AG als die geeignetere Rechtsform!

Die Marchfelder Bank ist doch eine Primärbank – was genau ist eine Primärbank?

Nein, nicht mehr. Mit ihrem Austrittsbeschluss ist sie eine „freie“ Genossenschaftsbank, das heißt ohne Sektorenzugehörigkeit.
Primärbanken sind in den dezentralen Banksektoren (Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparkassen) die Banken vor Ort und Muttergesellschaften ihrer Landesbanken oder „Zentralinstitute“ wie sie das Bankwesengesetz (BWG) bezeichnet. Landesbanken (Zentralinstitute) sind deren Töchter. Hier steht die Pyramide auf dem Kopf. Die Primärbank ist der Souverän. Das ist heutzutage leider etwas in Vergessenheit geraten.
„Freie“ Genossenschaftsbanken haben keine Landesbank als Tochter.

Allfällige Partnerschaften mit Landesbanken sind Dienstleistungsverhältnisse, die auch bei jedem anderen Finanzdienstleister eingekauft werden könnten. Die „freie“ Genossenschaftsbank kauft Leistungen ein, die sie selbst nicht erbringen kann oder will. In der Vergangenheit haben Landesbanken Aufgaben wahrgenommen die Primärbanken nicht wahrnehmen wollten oder nicht konnten. Aber das Geschäftsmodell der Landesbanken ist überholt, sie sind so nicht mehr erforderlich.

Einlagen von Kunden sind bei Genossenschaftsbanken genauso abgesichert wie bei allen anderen Banken auch – allerdings kann ich in einer Kreditgenossenschaft auch Mitglied werden, Geschäftsanteile zeichnen und in der Generalversammlung mitbestimmen?

Spareinlagen sind mit 100.000 Euro pro Kunde und Bank abgesichert. Seit der Gesetzesänderung 2015 müssen Banken verpflichtend einer Sicherheitseinrichtung beitreten. Das ist im ESAEG, im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geregelt. Es gibt fünf Sicherheitseinrichtungen. Die heute „freien“ Genossenschaftsbanken vormals Primärbanken im Volksbankensektor gehören beispielsweise der Volksbank Einlagensicherung eG an. Sie sind aber nicht Teil des Haftungsverbundes.

Sind Genossenschaften europaweit gleich geregelt?

Nein, hier gibt es traditionell begründet unterschiedliche Ausrichtungen, die germanische und die romanische. In den germanischen Ländern wie in Deutschland, den Niederlanden und auch skandinavischen Ländern, als auch Österreich, steht die Individualförderung im Mittelpunkt, somit die Förderung des Ertrages und der Wirtschaft der eigenen Mitglieder. In den romanischen Ländern – wie Spanien, Italien und Frankreich – kennt man diese individuelle Förderverpflichtung nicht. Der Förderauftrag kann auch Gemeinschaftsförderung (Gemeinwohl) bedeuten, auch die „Delegierbarkeit“ des Förderauftrags ist damit möglich.

Es gibt auch die europäische Genossenschaft. Wozu gehört diese?

Das europäische Statut basiert stärker auf dem romanischem Modell. Hier ist die starke individuelle Förderung nicht so verankert wie z.B. in unserem Genossenschaftsgesetz. Sondern hier gilt der allgemeine Förderauftrag, also für die Gesellschaft, für die Gemeinschaft. Die europäische Genossenschaft ist eher gemeinwohlorientiert.

Wenn mir das besser gefällt, kann ich dann einfach eine europäische Genossenschaft gründen?

Länderübergreifende Tätigkeit ist hierfür Voraussetzung. Und außerdem lässt sich auch mit germanischer Ausrichtung gut gemeinwohlorientiert wirtschaften, wenn das die Zielsetzung der Mitglieder ist.

Kann ich daraus schließen, dass sich Genossenschaften grundsätzlich eignen, um alle Lebensbereiche abzudecken, zu organisieren?

Ja so ist es. … Sie eignen sich aber nicht dazu verschachtelte Konzernstrukturen abzubilden.

Hier würde ich den Umkehrschluss machen. Wenn das nicht möglich ist, dann sind verschachtelte Konzernstrukturen für uns Menschen wohl nicht wirklich geeignet.

Dieser Schlussfolgerung kann ich mich voll und ganz anschließen.

Globale Konzerne lassen sich ja auch schwer lokal verankern. Gilt das Regionalitätsprinzip für Genossenschaften noch heute?

Ja, dass ist es was die Genossenschaft so einzigartig macht. Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf einen überschaubaren Raum. Bei den Genossenschaftsbanken ist daraus das „Hausbankprinzip“ entstanden. Das heißt es gibt die persönliche Ebene, die Beziehungsebene – man kennt sich, lebt in einem gemeinsamen Lebensraum – die anderes Handeln möglich macht.

Hm, klingt aber doch ein wenig nach Freunderlwirtschaft. Macht dann jede Bank ihre eigenen Regeln?

Genossenschaftsbanken unterliegen den Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) wie alle anderen Banken auch. Freunderlwirtschaft ist bei der heutigen Größe von Genossenschaftsbanken und der Organisation der Banken mit strengem Vier-Augen–Prinzip nicht möglich. Um der Besonderheit von Banken mit einem regionalen Geschäftsmodell, einer überschaubaren Größe und ohne komplexe Risiken Rechnung zu tragen sollten für diese Banken einfachere und damit kostengünstigere Regelwerke gelten.

Von der Bank für internationalen Zahlungsverkehr (BIZ) in Basel werden Regelungsvorschläge für international tätige Banken erarbeitet. In Brüssel werden daraus internationale Normen für alle Banken. Und das gehört dringend geändert, für eine solche Änderung gibt es aktuell Initiativen in Deutschland, in Österreich aber auch in anderen europäischen Ländern. Der Aufwand infolge der Bankenregulierung ist für regionale Banken ist nicht vertretbar.

Die Primärbanken sind regionale Genossenschaftsbanken oder Sparkassen. Wie sind die Landesbanken entstanden?

Hintergrund für die Entstehung der Landesbanken waren viele sehr kleine Genossenschaftsbanken, die es heute so nicht mehr gibt. Die Beweglichkeit der Kunden hat zum Zusammenschluss von Genossenschaftsbanken durch Fusionen geführt. Diese nun größeren Genossenschaftsbanken und die modernen Kommunikationsmöglichkeiten machen Landesbanken in der bisherigen Form nicht mehr erforderlich. Das Risiko das Landesbanken mit ihrem Geschäftsmodell eingehen kann zur Gefahr für die Primärbanken werden.

Und was war der Service der Landesbanken für die regionalen und genossenschaftlich organisierten Primärbanken?

Dies war vorwiegend die Informationsbeschaffung, auch der Zahlungsverkehr und die Betreuung von Spezialgeschäften, wofür es aber keiner eigenen Einrichtungen mehr bedarf.

Und heute?

Heute kann dieser Service von Drittanbietern wie Beratungsunternehmen oder Banken zugekauft oder durch externe Berater abgedeckt werden.

Das heißt wir brauchen die Landesbanken gar nicht mehr?

In der bisherigen Form nicht.

Die Ursache für die Finanzkrise 2008 nahm doch ihre Anfänge mit der Aufhebung der Trennung in Investment- und Retailbanken unter Clintons Regierung – 1993, wenn ich mich recht entsinne? Und in Europa?

In Amerika wurde die Aufhebung des Trennbankensystems (Trennung von Retailbanken und Investmentbanken) als Fehler erkannt und bereits 2009 wieder eingeführt. Weder Österreich noch ein anderes Land in Europa haben die Trennung der Investment- von den Retailbanken bisher umgesetzt. Nach wie vor haben wir das System von Universalbanken und damit die Haftung für das spekulative Investmentgeschäft für Gläubiger und Staat.

Basel II, inzwischen Basel III, gilt hierzulange für alle Banken, während es in Amerika nur für die international tätigen gilt. Damals wurden auch aus Gründen des Imageverlustes alle Banken in Europa in die Regelung aufgenommen. Dieser Schritt benachteiligt die regional tätigen Banken sehr und ist zu korrigieren.

Würden einfache Regelungen für Banken mit einem regionalen Geschäftsmodell das Risiko für uns Steuerzahler*innen erhöhen?

Nein, einfache Regelungen für Banken mit einem regionalen Geschäftsmodell kann man an höhere Eigenkapitalerfordernisse binden. Die strengen Aufsichtsregeln und Meldepflichten – wohlgemerkt die einzig für international tätige Banken ins Leben gerufen wurden – können die Primärbanken auf Dauer so stark belasten, dass diese ihre Tätigkeit aufgeben müssen und Unternehmen und Kunden verloren gehen.

Bedeutet das auch gleich, dass ich mehr Eigenkapital für einen Kredit aufstellen muss?

Nein, das Eigenkapital bestimmt die Risikotragfähigkeit der Bank und zum Schutz der Sparer soll Eigenkapital nur einmal verwendet werden können. Dies wird derzeit durch Sonderbestimmungen für „Zentralinstitute“ durchbrochen und gehört dringend geändert.

Kann ich nun pauschal alle Primärbanken zu den Retailbanken, also dem Privatkundengeschäft, zuordnen und die Landesbanken zu den Investmentbanken?

Nein, beide sind Universalbanken, aber häufig haben die Landesbanken mehr Investmentgeschäft als die Primärbanken.

Es gibt doch mehr Landesbanken als je eine pro Bundesland. Aber in der Zugehörigkeit bin ich nicht frei, oder?

Der Begriff „Landesbanken“ ist irreführend. Der Raiffeisensektor ist über die Bundesländer zur Bundesebene dreistufig aufgebaut (Primärbanken, Landesbanken (Zentralinstitute) und Raiffeisen Zentralbank in Wien) Der Volksbankensektor ist zweistufig (Primärbanken und die Volksbank Wien als Zentralinstitut für den Volksbankensektor). Dann gibt es die Landeshypothekenbanken die in Kärnten, Tirol und Niederösterreich dem Lande gehören, in einigen Bundesländern wurden die Landeshypothekenbanken von den Ländern an Raiffeisenlandesbanken verkauft.

Die Raiffeisenbanken haben mit der RBI (Raiffeisen Bank International) eine vierte Ebene?

Nein, die Raiffeisen Bank International (RBI) ist eine Tochter der RZB und es besteht die Absicht die RZB in die RBI zu fusionieren.

Welches Risiko kann daraus für die Primärbanken entstehen?

Zwischen Primärbanken und Landesbanken besteht das „institutionelle Sicherungssystem (IPS)“ (nicht in Kärnten). Die Landesbanken bilden mit der RZB ein IPS, die RBI ist nicht Teil dieses IPS. Mit der Fusion der RZB in die 10 mal größere RBI wird das Haftungsrisiko für die Landesbanken und in Folge für die Primärbanken 10 mal größer. Zudem müssen die Primärbanken 14 Prozent ihrer Einlagen als Liquiditätsreserve bei „ihrem“ Zentralinstitut halten, dies sind 7,5 Milliarden Euro, die über die Landesbanken bei der RZB und in Zukunft bei der Osteuropa Holding RBI landen und damit nicht mehr ausschließlich der Liquiditätssicherung in Österreich zur Verfügung stehen.

Betrifft dies nur die Primärbanken der Raiffeisengruppe?

Dieses Risiko trifft die Raiffeisen-Landesbanken und soweit Primärbanken einem institutionellen Sicherungssystem angehören auch diese.

Der Raiffeisensektor hat 1,7 Mio. Mitglieder, zusammen mit dem Volksbankensektor sind es sogar 2,5 Mio. Mitglieder. Was habe ich denn in der jetzigen Situation für Möglichkeiten als „einfache“ Genossenschafterin?

Mitglieder können ihre Rechte in der Generalversammlung geltend machen. Sie können dort auch Auskünfte verlangen. Sie können dem Vorstand und Aufsichtsrat Weisungen erteilen. Nach § 29 GenG ist der Vorstand zur Befassung der Mitglieder mit wichtigen Angelegenheiten verpflichtet. Das können Mitglieder auch einfordern. Mitglieder müssen ihr Recht als Miteigentümer wahrnehmen und leben!

Zusammenfassend heißt das, dass ich als Genossenschafterin vom guten wirtschaftlichen Handeln der bevollmächtigen Akteure und der Kontrolle aller Mitglieder der Genossenschaft – also auch meinem Tun – abhängig bin und keine gänzliche Sicherheit habe.

Unternehmerisches Wagnis kann nicht ausgeschlossen werden, ist aber nach der individuellen Risikotragfähigkeit zu begrenzen. Du kannst Risiken nicht gänzlich ausschließen. Aber du hast Einblick in die Gewinn- und Verlustrechnung oder Bilanz und die Prüfung durch die Revision. Und du kannst jederzeit Geschäftsanteile teilweise oder zur Gänze kündigen und bekommst im Normalfall deine Einlage zurück.

Im Vergleich dazu kann ich bei anderen Banken, wie Landeshypothekenbanken, nichts mitbestimmen. Und zahle schlimmstenfalls als Steuerzahlerin, wenn es schief geht.

Wenn der Staat meint er muss helfen, wie bei der Hypo Alpe Adria, dann ist das so. Ja.

Wer bekommt die Gewinne der Landesbanken?

Das ist kompliziert und nach Rechtsform verschieden. Sparkassen haben keinen Eigentümer und schütten keine Gewinne aus, die Gewinne bleiben im Unternehmen. Landeshypothekenbanken gehören den Ländern oder Raiffeisenlandesbanken und schütten Gewinne aus. BTV, Oberbank und BKS gehören sich gegenseitig und schütten sich gegenseitig Gewinne aus.

Was sollte die Politik in punkto Genossenschaften tun? Die Abschaffung der Verbandspflicht und des Prüfungsmonopol hast du bereits im ersten Teil erwähnt. Gibt es darüber hinaus etwas zu verbessern?

Zwei Dinge. Erstens: Der Minderheitenschutz im Genossenschaftsgesetz ist zu schwach! Bestimmte von unserer Verfassung geschützte Rechte wie zum Beispiel das Recht auf Eigentum sollen auch in der Genossenschaft nicht durch Mehrheitsbeschlüsse verändert werden dürfen. Das Recht Haftung von Vorstand oder Aufsichtsrat einzufordern soll einer Minderheit zustehen. Zweitens: Das verpflichtende Ruhen von Stimmrechten bei wirtschaftlicher Abhängigkeit wäre gesetzlich zu regeln. Wenn ich selbst betroffen bin, sollte ich nicht mit abstimmen dürfen.

Und jetzt die Gegenprobe. Was tut die Politik im Moment? Nichts? Oder verschlechtert sie die aktuelle Situation?

Für den Bankenbereich im Genossenschaftswesen werden die Rahmenbedingungen seitens der Politik laufend verschlechtert. Das Bankwesengesetz (BWG) nimmt keine Rücksicht auf die Eigenart der Genossenschaft. Die Grundwerte der Genossenschaft werden durch das BWG ausgehöhlt und stattdessen Konzernstrukturen gefördert. Ziel ist eine Entmachtung des einzelnen Mitglieds. Ein Weisungsrecht für zentrale Institutionen würde Rechte der Mitglieder aushöhlen oder beschneiden. Dabei gibt es eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahre 1991, die besagt, dass die Generalversammlung (GV) das höchste Gremium jeder Genossenschaft ist und so soll es auch bleiben. Wer es anders will hat für Banken die AG als alternative Rechtsform für Nicht-Banken stehen alle Rechtsformen zur Auswahl.

Das BWG (Bankwesengesetz) gilt aber nur für Kreditgenossenschaften, nicht alle anderen Genossenschaften, und natürlich für alle anderen Banken. Gibt es weitere Gesetze, die großen Einfluss auf Genossenschaften haben oder haben könnten?

Nicht dass ich davon wüsste.

Vielen Dank für diesen umfassenden Einblick in das Genossenschaftswesen. Und jetzt noch einmal zurück zur Gründung des neuen Verbandes, dem Förderungs- und Prüfungsverein gemeinwohlorientierter Genossenschaften, und den Überlegungen zur Genossenschaftsakademie. Ist die gleichzusetzen mit dem neuen Verband?

Genossenschaften bewähren sich immer dann wenn Umbrüche in der Wirtschaft zu bewältigen sind. Und solche Herausforderungen gibt es aktuell. In vielen Bereichen unserer Wirtschaft kann durch Kooperation eine bessere Nutzung von materiellen und immateriellen Ressourcen erreicht werden. Die Genossenschaft ist dazu die geeignete Rechtsform. Struktur und Arbeitsweise unserer bestehenden Verbände ist auf Machterhalt und Bestandsschutz ausgerichtet, wegen dem Verbandszwang fehlt es an belebendem Wettbewerb. Beim Aufbau eines neuen Verbandes können Fehler der Vergangenheit vermieden werden und wird an einem offenen, modernen Verband der sich als Servicestelle für seine Mitglieder versteht und als solcher ein Profil erarbeiten will, gebaut.

Die Idee „Genossenschaftsakademie“ ist aus dem Bedürfnis entstanden, die Genossenschaft und ihre Möglichkeiten besser zu verstehen, aber auch um eine Plattform für den Erfahrungsaustausch anbieten zu können. Die Akademie ist als Einrichtung des Verbandes gedacht und zählt zum möglichen Serviceangebot.

Wie ist die Zeitschiene?

Wenn der neue Verband noch dieses Jahr die Bewilligung bekommt, dann kann die Akademie schnell starten. Das Programm dazu ist bereits in Arbeit.

Nachtrag: Der Förderungs- und Prüfungsverein gemeinwohlorientierter Genossenschaften hat am 15.12.2016 den Bescheid zur Prüfungstätigkeit erhalten!

Was bietet mir diese Akademie?

Hilfestellung in allen Bereichen, die die Genossenschaft betreffen: Wie halte ich eine GV ab? Wie ist eine Revision vorzubereiten? Schulungen und Seminare für Vorstand und Aufsichtsrat. Die Weitergabe von Wissen aus langjähriger Erfahrung – praxisnah.

Klingt gut, wo erfahre ich mehr darüber? Habt ihr einen Newsletter?

Auf Rückenwind.

Nachtrag: Der Förderungs- und Prüfungsverein gemeinwohlorientierter Genossenschaften hat am 15. Dezember 2016 den Bescheid zur Prüfungstätigkeit erhalten!

Von Herrn Barazon, dem ehemaligen Chefredakteur der Salzburger Nachrichten und Herausgeber des Volkswirtes, habe ich auf eurer Herbsttagung eine seiner Analysen mitgenommen, die mir gut als Schlussanregung gefällt:

„Wir werden im ersten Teil unseres Lebens zu Autoritätshörigkeit ermuntert. Wir bekommen Aufgaben und werden für deren Erfüllung belohnt – in der Erziehung, als auch im Schulsystem. Wir brauchen Grundlagen und eine gewisse Bildung. Aber danach sollen wir auf einmal selbständig und eigenverantwortlich gestalten. Dies erfordert einen Umdenkprozess, keinen leichten, der aber für genossenschaftliches Wirken und generell für die Gestaltung unserer Gesellschaft unerlässlich ist.“

Vielen herzlichen Dank noch einmal für die Einladung zu eurer Tagung und für die interessanten Gespräche.

Viel Erfolg bei der Umsetzung eurer Agenda!

Weitere Informationen