Prozess für den Supermarkt-Standort

Drei Schwerpunkte hat MILA nach der Genossenschaftsgründung gesetzt, die sich gegenseitig beeinflussen: Mitglieder gewinnen, Finanzierung sichern und einen Standort für den Supermarkt finden. Die AG Standort hat sich neu formiert und berichtet über die laufenden Aktivitäten: Im ersten Schritt wurde ein Prozess für den Standort erarbeitet, mit dem Genossenschaftsvorstand abgestimmt und es werden laufend Objekte besichtigt.

Gewerbeimmobilien funktionieren anders als Wohnungen: Bei einem möglichen Objekt für den MILA Mitmach-Supermarkt wird zuerst ein Vorvertrag mit der:dem Eigentümer:in benötigt, um das Objekt zu sichern, während wir prüfen ob sich das Objekt für uns eignet – wie für die Warenanlieferung oder die energetische Sanierung und ist auch die Frage zu beantworten: Können die Abläufe, die wir brauchen in den Räumlichkeiten gut organisiert werden? Dazu werden die Kosten abgeschätzt.

Wenn die erforderlichen Rahmenbedingungen geprüft sind und passen, steigen wir mit dem Maklerbüro oder direkt mit den Eigentümer:innen in Vertragsverhandlungen ein, und klären unter anderem: Mieten wir im Edelrohbau und bauen vieles selbst aus? Welche Investitionen sind noch zu tätigen, wer übernimmt diese – wir oder die Vermieter:innen – und wie wirkt sich das auf die Miete aus? Wie lange ist ein Kündigungsverzicht? Gibt es in der Zukunft eine Kaufoption?

In der Zeit dieser Vertragsverhandlungen, die erfahrungsgemäß einige Monate dauern können, oft über ein halbes Jahr, ist eine außerordentliche Generalversammlung vorgesehen: Um allen Genossenschafts-Mitgliedern das künftige Lokal vorzustellen, dabei steht die AG Standort für allfällige Fragen parat – und alle Mitglieder entscheiden dann in der Generalversammlung über die Anmietung.

Für den eher unwahrscheinlichen Fall, dass wir mehrere geeignete Objekte für MILA sichern können und sich diese als geeignet herausgestellt haben, würden sie in der Generalversammlung zur Entscheidung vorgestellt – mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Nach Unterfertigen des Vertrages, also der Anmietung des Objektes, steht die Planung, Genehmigung, Ausschreibung und der Umbau an, bis der MILA Mitmach-Supermarkt eröffnet werden kann. Falls die Vertragsverhandlungen scheitern, würde die Standortsuche mit anderen Objekten wieder aufgenommen.

Dieser Beitrag ist bei MILA Mitmach-Supermarkt im Mai 2023 erschienen.

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